Sicher dabei

Unser Schutzkonzept

Bei unseren Events sollen sich alle wohl und sicher fühlen. Hier findest du die wichtigsten Regeln in zwei Minuten – und das vollständige Original zum Nachlesen.

Gilt für alle Events, Freizeiten und unseren DiscordFassung vom 16.06.2026

Auf einen Blick

Unsere fünf Versprechen

  1. Dein Wohl geht vor

    Das Wohl von Kindern und Jugendlichen hat bei allem, was wir tun, Vorrang.

  2. Deine Grenzen zählen

    Wir achten persönliche Grenzen und deine Selbstbestimmung. Ein Nein ist ein Nein.

  3. Null Toleranz

    Keine sexualisierte oder digitale Gewalt, keine Übergriffe, kein Anbahnungsverhalten.

  4. Alles nachvollziehbar

    Betreuung passiert im Team und transparent – keine heimlichen Treffen, keine Geheimnisse.

  5. Wir handeln

    Jeder Hinweis wird ernst genommen. Bei einem Verdacht greifen wir konsequent ein.

Was heißt das konkret?

Das gilt für dich

Wähle aus, wer du bist – wir zeigen dir, was für dich wichtig ist.

Für Teilnehmende

  • Du darfst immer Nein sagen

    Niemand darf dich zu etwas drängen oder dir unangenehm nahekommen.

  • Keine Geheimnisse

    Niemand darf verlangen, dass du Chats oder Gespräche geheim hältst – auch nicht vor deinen Eltern.

  • Fotos nur mit Erlaubnis

    Fotos und Videos von dir werden nur mit Einwilligung gemacht und veröffentlicht.

  • Sicher übernachten

    Auf Freizeiten schläfst du nie allein mit einer Betreuungsperson in einem Raum.

  • Kein Alkohol & Co.

    Für Minderjährige gibt es bei uns keinen Alkohol, kein Cannabis und keine Nikotinprodukte.

  • Beschwerden ohne Nachteil

    Wenn du etwas meldest oder dich beschwerst, darf dir daraus kein Nachteil entstehen.

Für Eltern

  • Betreuung im Team

    Entscheidungen zu einzelnen Kindern treffen wir gemeinsam im Team, nicht allein.

  • Geprüftes Team

    Jugendleitungen auf Freizeiten legen ein erweitertes Führungszeugnis vor und haben eine JuLeiCa oder vergleichbare Qualifikation.

  • Getrennte Unterbringung

    Betreuende und Teilnehmende sowie Volljährige und Minderjährige schlafen grundsätzlich getrennt.

  • 1:1 nur als Ausnahme

    Einzelbetreuung etwa bei Krankheit wird im Team abgestimmt und findet möglichst in offenen Räumen statt.

  • Tagesevents mit Eltern

    Sind Sie bei einer Tagesveranstaltung selbst dabei, bleibt die Aufsichtspflicht grundsätzlich bei Ihnen.

  • Sensible Daten

    Gesundheitsangaben und Persönliches erfahren im Team nur die, die sie für die Betreuung brauchen.

Für unser Team

  • Geschult & gebrieft

    Jährliche Schulung zum Schutzkonzept und vor jeder Freizeit oder Veranstaltung ein Team-Briefing.

  • Nüchtern im Einsatz

    Wer betreut, moderiert oder leitet, steht dabei nicht unter dem Einfluss von Rauschmitteln.

  • Professionelle Distanz

    Keine Sonderbeziehungen, keine heimlichen Treffen, keine sexualisierte Sprache oder Witze.

  • Transparent kommunizieren

    Direktnachrichten nur mit sachlichem Anlass – Organisatorisches gehört in Gruppenkanäle.

  • Gemeinsam entscheiden

    1:1-Situationen vorher im Team abstimmen oder sofort danach Bescheid geben.

  • Respekt vor der Kamera

    Keine heimlichen oder bloßstellenden Aufnahmen, Veröffentlichung nur über offizielle Kanäle.

Teste dich

Okay oder nicht okay?

Was meinst du? Tippe auf eine Situation, um die Antwort aufzudecken.

  • Ein Teamer schreibt dir privat auf Discord und fragt, ob du morgen beim Aufbau hilfst.
    Okay

    Direktnachrichten mit sachlichem Vereinsbezug sind in Ordnung, solange sie respektvoll bleiben. Organisatorisches gern auch im Gruppenkanal.

    § 6.2.3 im Schutzkonzept
  • Jemand aus dem Team bittet dich, eure Chats lieber niemandem zu zeigen.
    Nicht okay

    Niemand darf dich zur Geheimhaltung auffordern – weder gegenüber dem Verein noch gegenüber deinen Eltern. Sprich uns an!

    § 6.2.4 im Schutzkonzept
  • Du bist auf der Freizeit krank und eine Betreuerin fährt dich allein zum Arzt.
    Okay – mit Absprache

    Solche 1:1-Situationen sind Ausnahmen. Das Team weiß Bescheid, wohin es geht und warum.

    § 7.3.2 im Schutzkonzept
  • Auf der LAN wird ein Foto von dir gepostet, obwohl du keine Fotoerlaubnis gegeben hast.
    Nicht okay

    Aufnahmen gibt es nur im Rahmen der Einwilligung. Sag Bescheid, dann wird das Foto entfernt.

    § 7.5 im Schutzkonzept
  • Bei der Übernachtung in der Turnhalle schlafen alle zusammen in einem großen Raum.
    Okay

    Das ist eine erlaubte Ausnahme mit Aufsicht und sinnvoller Schlafplatzverteilung. Nie liegt eine einzelne Person allein mit einer Betreuungsperson.

    § 7.3.1 im Schutzkonzept
  • Ein Betreuer trinkt abends auf der Freizeit ein Bier.
    Nicht okay

    Wer im Einsatz ist, steht nicht unter dem Einfluss berauschender Mittel – auch nicht „nur ein bisschen“.

    § 8.2 im Schutzkonzept
  • Du beschwerst dich über etwas und darfst danach beim Turnier nicht mehr mitspielen.
    Nicht okay

    Beschwerden dürfen niemals zu Nachteilen führen. Wir wollen Kritik hören!

    § 10 im Schutzkonzept
  • Jemand hilft dir nach einem Sturz beim Verbinden einer Schürfwunde am Knie.
    Okay

    Körperkontakt ist in Ordnung, wenn er nötig und angemessen ist – etwa bei Erster Hilfe.

    § 5 im Schutzkonzept
Hilfe holen

Etwas fühlt sich falsch an?

Du musst dir nicht sicher sein, um etwas zu sagen. Jeder Hinweis wird ernst genommen – egal ob er dich selbst betrifft oder jemand anderen.

Akute Gefahr? Ruf sofort an: Polizei 110 · Notruf 112 Oder sprich direkt jemanden aus dem Team vor Ort an.
Deine Ansprechperson

Marc Schutzbeauftragter

Marc ist vom Zollhaus und unterstützt UtopiaGaming e.V. bei Events und Veranstaltungen. Besonders bei den LAN-Events bringt er sich aktiv in die Durchführung ein.

Du kannst Marc bei jedem Event direkt ansprechen oder schreiben. Was du erzählst, bleibt vertraulich.

  1. Sprich es an

    Beim Team vor Ort, bei der schutzbeauftragten Person oder beim Vorstand – persönlich, per E-Mail, Telefon, Discord-Ticket oder anonym.

  2. Wir hören zu

    Was du erzählst, bleibt vertraulich. Weitergegeben wird nur nach Rücksprache mit dir – außer bei akuter Gefahr.

  3. Wir holen Hilfe

    Wenn nötig mit Fachleuten, etwa dem Kinderschutz-Zentrum Lübeck oder dem Jugendamt Lübeck.

  4. Kein Nachteil

    Wer etwas meldet oder sich beschwert, bekommt dadurch keinen Ärger. Versprochen.

Für Genaue

Das ganze Konzept in Kurzform

Alle Kapitel in je ein paar Sätzen. Verbindlich ist das Original.

§ 1–3Wofür das Konzept da ist

Es schützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene vor sexualisierter und digitaler Gewalt, Grenzverletzungen und Machtmissbrauch. Es gilt für alle Angebote – Freizeiten, LANs, Workshops, Tagesausflüge, Discord und Social Media – und für alle, die im Verein Aufgaben übernehmen.

§ 4Schutzbeauftragte Person

Die Mitgliederversammlung wählt eine schutzbeauftragte Person. Sie nimmt Hinweise und Beschwerden entgegen, behandelt sie vertraulich und unterstützt den Vorstand bei Prävention und im Ernstfall.

§ 5Verhaltenskodex

Respektvoll, sachlich, grenzachtend. Tabu sind sexualisierte Sprache, jede sexuelle Handlung zwischen Team und Teilnehmenden, das Ausnutzen von Abhängigkeiten, unnötige Nähe, heimliche Treffen und Sonderbeziehungen.

§ 6Online & Discord

Klare Regeln für Discord, Social Media und Minecraft, Moderation durch Team und Bots, nachvollziehbare Logs, Ticketsystem und anonyme Meldemöglichkeit. Direktnachrichten nur mit sachlichem Anlass, niemand wird zur Geheimhaltung aufgefordert. Dazu Förderung von Medienkompetenz.

§ 7Reallife-Events & Freizeiten

Ausgewähltes und geprüftes Team (erweitertes Führungszeugnis, JuLeiCa), getrennte Unterbringung, Betreuung im Team, 1:1-Situationen nur als abgestimmte Ausnahme, keine Beziehungen zwischen Team und Teilnehmenden oder zwischen Volljährigen und Minderjährigen während Maßnahmen. Fotos nur mit Einwilligung.

§ 8Alkohol & Rauschmittel

Wir streben ein suchtmittelfreies Umfeld an. Minderjährige konsumieren bei uns keinen Alkohol, kein Cannabis und keine Nikotinprodukte; das Team ist im Einsatz nüchtern. Das gilt sinngemäß auch in digitalen Räumen.

§ 9Datenschutz & Vertraulichkeit

Daten nur, wenn erlaubt und nötig. Hinweise und Gespräche bleiben vertraulich – Vertraulichkeit darf aber nie notwendigen Schutz verhindern. Sensible Informationen erfahren nur die, die sie wirklich brauchen.

§ 10–11Beschwerden & Verdachtsfälle

Melden geht jederzeit bei Vorstand oder schutzbeauftragter Person, schriftlich, telefonisch oder anonym. Bei Verdacht wird nach § 8a SGB VIII vorgegangen: dokumentieren, Gefahr einschätzen, Fachberatung einbeziehen und, wenn nötig, Jugendamt oder Polizei informieren.

§ 12–13Konsequenzen & Dokumentation

Je nach Schwere: Ermahnung, Ausschluss von Programmpunkten oder Events, Heimreise, Vereinsausschluss; beim Team zusätzlich Ende der Funktion oder Suspendierung. Alles wird sachlich dokumentiert und ist nur für Vorstand und schutzbeauftragte Person zugänglich.

§ 14–15Schulung & Aktualität

Team-Briefing vor jeder Freizeit oder Veranstaltung, regelmäßige Sensibilisierung, Überprüfung des Konzepts spätestens alle zwei Jahre. Beschlossen von der Mitgliederversammlung am 16.06.2026.

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